Andere Designs der Beklagten weisen indessen erhebliche Ähnlichkeiten mit denjenigen der Klägerin auf und können von diesen nur schwer auseinandergehalten werden. Wohl ist nicht zu verkennen, dass die Beklagten das Design der Klägerin zwar nicht einfach kopiert haben (so im Übrigen auch die Klägerin; vgl. Replik, Rz. 96). Es finden sich bei allen Plüschtieren gewisse Unterschiede in der Gestaltung. Insbesondere weisen die Beklagten zurecht daraufhin, dass ihre Plüschtiere anders als jene der Klägerin über sog. Schlenkerbeine verfügen (KA B1, Rz.