Die Verwechslungsgefahr ist nach dem Gesamteindruck und der Aufmerksamkeit und Wahrnehmungsfähigkeit des durchschnittlichen Publikums zu beurteilen.35 Ein Nachweis, dass es tatsächlich zu Verwechslungen gekommen ist, ist nicht erforderlich. Vielmehr genügt die begründete Wahrscheinlichkeit von Verwechslungen.36