Im Weiteren besteht auch ein direkter Kausalzusammenhang zwischen dem den Beklagten vorgeworfenen unlauteren Verhalten und den wirtschaftlichen Interessen der Klägerin: So macht die Klägerin geltend, die neue "Glubschis"-Plüschtierlinie der Beklagten habe Auswirkungen auf ihre auch auf dem schweizerischen Markt (über eine Vertriebsgesellschaft) angebotenene "Beanie Boo"-Produktelinie.