3. Aktivlegitimation der Klägerin bezüglich Ansprüchen aus UWG Argumentation der Beklagten Die Klägerin wirft den Beklagten unlauteres Verhalten vor. Die Beklagten wenden dagegen in grundsätzlicher Hinsicht ein, dass es der Klägerin an 23 Vgl. zum schweizerischen Recht: HUGUENIN, Obligationenrecht - Allgemeiner und Besonderer Teil, 3. Aufl. 2019, N. 1168. 24 Zum Grundsatz des privity of contract im common law im Allgemeinen sowie im Recht des US-