2. Vertraglicher Unterlassungsanspruch Argumentation der Klägerin Die Klägerin beruft sich hinsichtlich der Rechtsbegehren 1 und 2, soweit sich diese gegen die Beklagte 1 richten, auch auf einen sich nach ihrer Darstellung aus dem "Distributorship Agreement" (KB 40) ergebenden vertraglichen Unterlassungsanspruch. Der Sache nach macht sie eine Verletzung der – nach ihrer Darstellung – in diesem Vertrag vereinbarten nichtexklusiven Lizenzvereinbarung geltend (Klage, Rz. 144 ff.). Dabei verkennt sie nicht, dass sie diesen Vertrag mit der Carletto Deutschland GmbH und nicht mit der Beklagten 1 schloss.