1.6. Stufenklage und Beschränkung des Verfahrens (Rechtsbegehren Ziff. 3) Die Klägerin verlangt im Hinblick auf die Bezifferung der von ihr geltend gemachten finanziellen Ansprüche (Rechtsbegehren Ziff. 3), dass die Beklagten zur Rechnungslegung verpflichtet werden (Rechtsbegehren 2; sog. Stufenklage, vgl. Art. 85 Abs. 2 ZPO). Das Verfahren wurde daher beschränkt. Auf Rechtsbegehren 3, das die finanziellen Ansprüche betrifft, ist im Rahmen des beschränkten Verfahrens nicht einzugehen (vgl. Verfügung vom 20. Mai 2020).