Diese Marken hätten mit dem Streitgegenstand nichts zu tun. Die Klägerin mache vorliegend keine Ansprüche aus den Marken CH 645 779 "Glubschi", IR 1 281 710 "Glubschis" bzw. IR 1 285 540 "Glubschis" (fig.) geltend (KA B1, Rz. 15 ff.).