14. Kein Verzicht auf Hauptverhandlung und Schlussvorträge Am 18. August 2022 wurde die Beweisverfügung erlassen und die Parteien aufgefordert, dem Handelsgericht mitzuteilen, ob sie auf eine Hauptverhandlung sowie auf die Schlussvorträge verzichten. Während die Beklagten auf die Hauptverhandlung und Schlussvorträge verzichteten, wünschte die Klägerin deren Durchführung mit mündlichem Schlussvortrag.