11. Streitverkündung Nachdem die Beklagte 1 mit Verfügung vom 17. Juli 2020 aufgefordert worden war, sich zur Streitverkündung zu äussern, reichte sie mit Eingabe vom 28. Juli 2020 eine gemeinsame Erklärung der beiden Beklagten ein, gemäss welcher die Beklagte 1 die Streitverkündung annimmt und den Prozess mit Einverständnis der Beklagten 2 als deren Prozessstandschafterin führt. Mit Verfügung 29. Juli 2020 wurde die gemeinsame Erklärung zur Kenntnis genommen und das Rubrum entsprechend angepasst.