marke "Glubschi" bzw. "Glubschis" entwickelt und für ihre Absatzbemühungen benutzt. Der Begriff "Glubschis" sei erstmals am 30. Juni 2011 von zwei ihrer Vertriebsmitarbeiterinnen ins Spiel gebracht worden. In der Folge habe der Gründer der Klägerin – B. – seine Zustimmung zur Entwicklung der Vertriebsmarke gegeben. Die Vertriebsmarken "Glubschi" bzw. "Glubschis" seien erstmals an der Spielwarenmesse Nürnberg im Januar/Februar 2012 verwendet worden. Die Hinterlegung der entsprechenden Marken sei der Klägerin im Übrigen bekannt gewesen.