Es sei zudem unlauter, dass die in einer geschäftlichen Kooperation stehenden Beklagten nunmehr unter der identischen Bezeichnung "Glubschi", mit neuem, aber täuschend ähnlichen Logo und den identischen charakteristischen Merkmalen und gleichen Sujets Plüschtiere auf den Markt gebracht hätten, die von den "Beanie Boos" der Klägerin nicht auseinandergehalten werden könnten (Klage, Rz. 98 f.; 104, 109, 112 ff.). Die Beklagte 1 habe diese Plüschtierserie zudem unter Verwendung von ihr aus der Vertriebsbeziehung mit der Klägerin bekannten Interna, Geschäftsgeheimnissen und Know-how entwickelt (Klage, Rz. 101).