"Glubschi" werde von Händlern und Konsumenten als Produkt und Marke der Klägerin wahrgenommen (Klage, Rz. 70) und habe sich entsprechend als Produktmarke im Verkehr durchgesetzt (Klage, Rz. 77). Auch heute würden die "Beanie Boos" beispielsweise in Spielwarenhäusern mit dieser Bezeichnung angeboten (Klage, Rz. 71).