Duplik, Rz. 73; KB 9, 42-43): 6. Gegenseitige Abmahnungen Nachdem die Klägerin die Wortmarke CH 737 011 "GLUBSCHIS" am 10. Oktober 2019 in der Schweiz als Marke hinterlegt hatte, wurde sie von der Beklagten 1 mit Anwaltsschreiben vom 12. November 2019 unter Hinweis auf die Marke IR 1 281 710 "Glubschis" abgemahnt. Die Beklagte 1 -4-