3. "Beanie Boos"-Plüschtierlinie der Klägerin Unter der Bezeichnung "Beanie Boos" stellt die Klägerin Plüschtiere mit übergrossen Köpfen und Augen her (Replik, Rz. 54; KA B1, Rz. 63). Diese verfügen überdies über einen sog. "Hangtag", auf dem der Name des Plüschtiers, dessen "Geburtsdatum" und dessen "Geschichte" abgedruckt sind (Klage, Rz. 65; KA B1, Rz. 107; Duplik, Rz. 73). Die "Beanie Boos" wurden in der DACH-Region (mindestens während einiger Jahre) auch mit der Bezeichnung "Glubschi" bzw. "Glubschis" – ein Hinweis auf deren übergrosse Augen ("Glubschaugen") – beworben.