1. In Gutheissung des klägerischen Rechtsbegehrens 4 wird die Löschung der Schweizer Wortmarke CH 645 779 "Glubschi" sowie des Schweizer Teils der internationalen Wortmarke IR 1 281 710 "Glubschis" und des Schweizer Teils der internationalen Wort/Bild-Marke IR 1 285 540 "Glubschis" (fig.) angeordnet. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 11'270.00 werden im Umfang von Fr. 8'452.50 der Klägerin und im Umfang von Fr. 2'817.50 der Beklagten 1 auferlegt. Die Gerichtskosten werden mit dem von der Klägerin geleisteten Gerichtskostenvorschuss in Höhe der Gerichtskosten verrechnet. Die Beklagte 1 hat der Klägerin Fr. 2'817.50 zu ersetzen.