Nachdem der Hauptprozess nun vor dem hiesigen Handelsgericht stattgefunden hat und sich die vorsorglichen Massnahmen als ungerechtfertigt erwiesen, ist die Prozesskostenliquidation des Massnahmenverfahren anzupassen. Auch über die Kostentragung für die Hinterlegung der Schutzschriften ist nun aufgrund des Ausgangs des Hauptverfahrens anders als im Massnahmenverfahren zu entscheiden (Verfahren HSU.2019.142 sowie HSU.2019.148). - Soweit die Beklagten der Klägerin die Gerichtskosten des Mass-