7. Fazit Im Ergebnis ist das (nur die Beklagte 1 betreffende) klägerische Rechtsbegehren 4 gutzuheissen und die Löschung der Schweizer Wortmarke CH 645 779 "Glubschi" sowie des Schweizer Teils der internationalen Wortmarke IR 1 281 710 "Glubschis" und des Schweizer Teils der internationalen Wort/Bild-Marke IR 1 285 540 "Glubschis" (fig.) anzuordnen. Im Übrigen ist die Klage abzuweisen.