65 und 74). Demgegenüber meldete die Beklagte 1 erst am 29. April 2013 in der Schweiz die Wortmarke CH 645 779 "Glubschi" und am 4. November 2015 gestützt auf eine deutsche Basismarke mit Hinterlegung vom 27. Juli 2015 die internationale Wortmarke IR 1 281 710 "Glubschis" und am 4. November 2015 gestützt auf eine deutsche Basismarke mit Hinterlegung vom 4. Mai 2015 das "Glubschis"-Logo als internationale Wort/Bild-Marke (IR 1 285 540) an.