6.4. Beurteilung Das Bundesgericht hat in seinem Urteil (vgl. E. 3.2.3) Folgendes festgehalten: "Die Beklagte 1, die ebenfalls zur "O._____-Gruppe" gehört, bezweckt insbesondere das Halten und die Verwaltung von Immaterialgüterrechten sowie das Erbringen von Dienstleistungen für Gruppengesellschaften und wird von der gleichen Organperson geführt wie die L.___