Eine Anlehnung setzt zwar keine Kennzeichnungskraft aber doch eine Assoziation zu einem Vergleichsgegenstand voraus.18 Wenn die Abnehmer von glubschäugigen Plüschtieren die Bezeichnung "Glubschi" – wie das Bundesgericht festgehalten hat – "ohne Weiteres unmittelbar als die äusseren Merkmale der Ware beschreibende Angabe" auffassen (Urteil des Bundesgerichts vom 29. November 2023 E. 4.3) – so besteht entsprechend 18 Vgl. BGE 135 III 446 E. 7. - 20 -