Allerdings setzt der "gute Ruf", wie er für das Vorliegen einer vergleichenden Anlehnung notwendig ist, voraus, dass es sich bei den Elementen, an welche sich die Konkurrenzausstattungen anlehnen, nicht um bloss beschreibende Elemente handelt. Andernfalls können die Abnehmer gar keine Gedankenassoziation zu einem anderen Produkt (nämlich das Produkt, das über einen "guten Ruf" verfügt) herstellen. Eine Anlehnung setzt zwar keine Kennzeichnungskraft aber doch eine Assoziation zu einem Vergleichsgegenstand voraus.18