Tatbestand ist neben dem "guten Ruf" der Vergleich im Rahmen der Werbung, wobei sowohl der Vergleich wie auch die Werbung weit zu verstehen sind. Mithin kommt es nicht auf spezifische Werbemassnahmen, sondern bloss auf die Veröffentlichung an. Der vorausgesetzte Vergleich kann auch konkludent oder implizit durch Werbe- oder Marketingmassnahmen erfolgen.6 Darunter fällt etwa auch die Ausstattung eines Produkts wie beispielsweise die Etikette einer Getränkeflasche, da dieser Werbefunktion zukommt.7