Eine unnötige Anlehnung liege bereits dann vor, wenn mittels einer positiven Anlehnung die mit einem Produkt verbundenen positiven Assoziationen auf ein anderes Produkt übertragen würden. Die Verbraucher könnten wegen der Übernahme des identischen Produktnamens davon ausgehen, dass die Plüschtiere der Beklagten 2 ein Nachfolge- oder Ersatzprodukt der Plüschtiere der Klägerin seien. Die Absicht, eine Assoziation hervorzurufen, gäben die Beklagten auch zu, indem sie ihre Produkte ins Verhältnis zu den "bisherigen" Produkten stellten, womit offensichtlich nur die klägerischen Produkte gemeint sein könnten.