für sämtliche beanspruchten Waren (d.h. auch für Spiele, Spielzeug und Plüschtiere in Klasse 28) zu löschen sei (Urteil des Bundesgerichts vom 29. November 2023 E. 3.3.). Entsprechend hat das Handelsgericht in vorliegendem Urteil mindestens im Umfang des Teilurteils vom 25. April 2023 die Löschung der Schweizer Wortmarke CH 645 779 "Glubschi" der Beklagten 1 anzuordnen. Zu prüfen hat es darüber hinaus, ob gestützt auf - 15 -