1.2.2. Markenrechtliche Prüfung Das Handelsgericht erklärte in Dispositiv-Ziff. 1.4 des Teilurteils vom 25. April 2023 die Schweizer Wortmarke CH 645 779 "Glubschi" der Beklagten 1 für teilnichtig. Es stellte fest, dass die Beklagte 1 die Marke einzig mit Bezug auf die Waren Spiele, Spielzeug und Plüschtiere der Klasse 28 gebraucht hat. Hinsichtlich der weiteren Waren der Klasse 28 sowie für sämtliche Waren der Klassen 9 und 25, für welche die Marke ebenfalls hinterlegt ist, ordnete es zufolge Nichtgebrauchs die Löschung an (vgl. Teilurteil vom 25. April 2023 E. 9.4.1).