1.2. Gegenstand des vorliegenden Rückweisungsverfahrens 1.2.1. Lauterkeitsrechtliche Prüfung Das Handelsgericht ist im Teilurteil vom 25. April 2023 zum Schluss gekommen, es liege eine lauterkeitsrechtliche Verwechslungsgefahr i.S.v. Art. 3 Abs. 1 lit. d UWG vor (Teilurteil vom 25. April 2023 E. 4).