2. In teilweiser Gutheissung der Beschwerden der Klägerin (4A_292/2023) und der Beklagten (4A_290/2023 und 4A_294/2023) werden Dispositiv- Ziffern 1.1-1.5 des angefochtenen Teilurteils des Handelsgerichts des Kantons Aargau vom 25. April 2023 aufgehoben und die Sache zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. 3. Die Gerichtskosten werden im Umfang von Fr. 5'000.-- der Beklagten 1 (Verfahren 4A_292/2023) und im Umfang von Fr. 12'000.-- (4A_290/2023 und 4A_294/2023) der Klägerin auferlegt.