Auch aus der gemeinfreien Abbildung von zwei Augen könne die Klägerin nichts zu ihren Gunsten ableiten (Klage Rz. 146). Falsch sei, dass die Beklagte 1 bei der Entwicklung der Plüschtierserie Interna, Geschäftsgeheimnisse sowie Know-how aus der Vertriebsbeziehung mit der Klägerin habe einfliessen lassen (Klage B1 Rz. 159). Die Produkte der Klägerin - 10 -