Die Beklagte 1 gehört zur sog. "O._____-Gruppe", zu welcher namentlich auch die K._____ AG mit Sitz in X._____ (KB 34) sowie die L._____ GmbH mit Sitz in Y._____ gehören (KB 35). Bei allen drei Gesellschaften ist M._____ in exekutiver Organstellung (Delegierter des Verwaltungsrates bei den Schweizer Aktiengesellschaften bzw. Geschäftsführer der deutschen GmbH; Klage Rz. 83; KB 5, 34 und 35).