1.2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 123 des Betreibungsamts M. (Zahlungsbefehl vom 27. November 2019) wird im Umfang von  Fr. 13'658.29 zuzüglich Zins von 5 % per 6. Juni 2018;  Fr. 3'231.50 zuzüglich Zins von 5 % per 20. Juni 2018;  Fr. 15'728.65 zuzüglich Zins von 5 % per 4. Juli 2018 sowie  Fr. 22'294.74 zzgl. Zins von 5 % per 11. Dezember 2019 beseitigt. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 4'624.75 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in der gleichen Höhe verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 4'624.75 direkt zu ersetzen.