Ein Sachmangel besteht in der ungünstigen Abweichung der Ist-Beschaf- fenheit der Kaufsache von deren Soll-Beschaffenheit, indem diese nicht alle Eigenschaften besitzt, welche vom Verkäufer zugesichert wurden oder die der Käufer nach Treu und Glauben voraussetzen durfte.44 Zugesichert ist dem Käufer eine Eigenschaft der Kaufsache, wenn der Kaufvertrag eine verbindliche Erklärung des Verkäufers enthält, für das Vorhandensein der Eigenschaft einstehen zu wollen.45 Eine solche Erklärung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen.46