Die Mahnung ist eine an den Schuldner gerichtete Erklärung des Gläubigers, durch die er in unmissverständlicher Weise, die unverzügliche Erbringung der fälligen Leistung beansprucht.35 In der Mahnung muss der Gläubiger den Schuldner daher unmissverständlich zur Leistung auffordern36 und klar angeben, in welchem Umfang er Leistung fordert. Geldforderungen sind daher zu beziffern.37 Praxisgemäss gerät er auch mit Ablauf einer in einer Rechnung gesetzten Zahlungsfrist, wie z.B. «zahlbar 30 Tage netto», ohne weitere Mahnung in Verzug.38