8.2. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2020 erklärte die Beklagte den Widerruf des anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 17. August 2020 geschlossenen Vergleichs. 9. In der Replik vom 25. November 2020 hielt die Klägerin an ihren Rechtsbegehren und Begründungen fest.