ff.). Eventualiter brachte sie vor, die von der F. AG erbrachten Lieferungen seien aufgrund des übermässigen Fettanteils mangelhaft gewesen, weshalb die Beklagte eine Forderung für den Ersatz des Minderwerts habe, welche sie mit der Forderung der Klägerin auf den Kaufpreis für die Pouletfleischlieferungen verrechne (Antwort Rz. 25 ff. und 64 ff.). 8. 8.1. Mit Einverständnis beider Parteien fand am 17. August 2020 eine Instruktionsverhandlung mit Parteibefragung und Vermittlungsgespräch statt. Anlässlich dieser Instruktionsverhandlung haben die Parteien einen Vergleich mit Widerrufsvorbehalt bis 30. Oktober 2020 abgeschlossen.