3.2. Die F. AG offerierte der Beklagten daraufhin Pouletschenkelwurstfleisch (Blöcke zu 10 kg, tiefgefroren) zu Fr. 4.00 pro kg, Pouletbrustabschnitte zu Fr. 5.90 pro kg sowie Pouletoberschenkelsteaks zu Fr. 5.90 pro kg (Antwort Rz. 14; Replik Rz. 11; KB 4). Teilweise reduzierte die F. AG anschliessend die Preise bei der Rechnungsstellung um Fr. 0.20 pro kg (Replik Rz. 12). 4. 4.1. Ab dem 9. April 2018 bis zum 22. Juni 2018 belieferte die F. AG die Beklagte mit Pouletfleischprodukten und stellte ihr dafür insgesamt den Betrag von Fr. 65'267.73 (inkl. MwSt.) in Rechnung (Klage Rz. 18 ff.; Antwort Rz. 19 ff.; Replik Rz. 7; KB 12 ff.).