Zustellung an:  die Klägerin (Vertreter; zweifach mit Protokoll der Hauptverhandlung vom 24. Oktober 2019 und Abrechnung)  die Beklagte (Vertreter; zweifach mit Protokoll der Hauptverhandlung vom 24. Oktober 2019 und Abrechnung) 1. Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.