2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. 789 des Betreibungsamts B. wird im Umfang von Fr. 318'000.00 zuzüglich 5 % Verzugszins seit dem 1. Januar 2017 beseitigt. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 13'964.75 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 13'866.00 sowie dem von der Beklagten geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 300.00 verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin Fr. 13'664.75 direkt zu ersetzen. 4. Die Beklagte hat der Klägerin eine Parteientschädigung von Fr. 34'928.10 zuzüglich 7.7 % MWST zu bezahlen.