6.1.2. Klägerin Die Klägerin bestreitet sowohl Bestand als auch Umfang der beiden Verrechnungsforderungen (Replik S. 19 und S. 23). Darüber hinaus macht sie geltend, die gesetzlichen Voraussetzungen einer Verrechnung seien mangels Gegenseitigkeit der Forderungen nicht erfüllt (Replik S. 18).