Aus diesen Schreiben ergäbe sich, dass die Beklagte Dr. F. auffordere, den Betrag von Fr. 127'866.67 zu bezahlen, da er sich im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Liegenschaft in B. (AG) verpflichtet habe, die darauf lastende Hypothek zur Hälfte mit einer eigenen Liegenschaft zu übernehmen. Weil er diesem Versprechen jedoch seither nicht nachgekommen sei und die Beklagte in der Folge die gesamte Hypothek habe übernehmen müssen, schulde er ihr die Hälfte der Zinskosten im Umfang von Fr. 127'866.67 (AB 6).