6. Verrechnungseinwendungen der Beklagten 6.1. Parteibehauptungen 6.1.1. Beklagte Eventualiter erklärt die Beklagte in der Klageantwort, die Forderung der Klägerin mit zwei Gegenforderungen in der Höhe von gesamthaft Fr. 233'386.67 zu verrechnen (Klageantwort S. 10). Sie behauptet, diese Forderungen ergäben sich aus zwei Schreiben von M.S. im Namen der Beklagten an Dr. F., jeweils datierend vom 22. Oktober 2018 (Klageantwort S. 6 ff. sowie AB 6 und 7).