Entsprechend gelingt der Beklagten der Beweis einer solchen Übereinkunft nicht und eine Aufhebung des Darlehens ist nicht erfolgt. In ihrem Schlussvortrag bemerkte die Beklagte bezüglich der Zeugenaussage von V.K., am 16. Januar 2018 sei es zu einer Einigung gekommen, wonach die Beklagte der Klägerin bloss noch Fr. 118'000.00 zu bezahlen habe (Protokoll der Hauptverhandlung vom 24. Oktober 2019 S. 12).