Auf dieselbe Frage hin sagte M.S. zusammengefasst, an der Besprechung vom 16. Januar 2018 seien unterschiedliche Geschäfte zwischen der Beklagten und der Klägerin thematisiert worden und die Klägerin habe bestätigt, den Schuldbrief erhalten zu haben. Die Behauptung, Dr. Bernhard Holliger habe sagt, die Klägerin habe nichts mehr zugute, wollte M.S. hingegen auch auf konkrete Frage hin nicht wiederholen, sondern verlor sich in ausweichenden Ausführungen (Protokoll der Instruktionsverhandlung vom 29. August 2019