Dabei führte Dr. F. aus, er habe anlässlich der Besprechung vom 16. Januar 2018 nicht gesagt, der Klägerin stünde aus der Zahlung von Fr. 318'000.00 nichts mehr zu (Protokoll der Instruktionsverhandlung vom 29. August 2019 S. 9). Auf dieselbe Frage hin sagte M.S. zusammengefasst, an der Besprechung vom 16. Januar 2018 seien unterschiedliche Geschäfte zwischen der Beklagten und der Klägerin thematisiert worden und die Klägerin habe bestätigt, den Schuldbrief erhalten zu haben.