5.3. Würdigung Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 29. August 2019 wurden die Parteien zu besagter Besprechung befragt. Dabei führte Dr. F. aus, er habe anlässlich der Besprechung vom 16. Januar 2018 nicht gesagt, der Klägerin stünde aus der Zahlung von Fr. 318'000.00 nichts mehr zu (Protokoll der Instruktionsverhandlung vom 29. August 2019 S. 9).