5. Aufhebung durch Übereinkunft 5.1. Parteibehauptungen Die Beklagte behauptet, am 16. Januar 2018 habe um 20:00 Uhr in der Praxis von Dr. F. eine Besprechung zwischen diesem, M.S. und V.K. stattgefunden. M.S. sei als Vertreter der Beklagten aufgetreten. V.K. sei als Verwaltungsratspräsident der A. AG (heute: W. AG) anwesend gewesen. Zwischen letzterer und der Klägerin bestünden ebenfalls geschäftliche Beziehungen, um die vor dem hiesigen Gericht gestritten werde (HOR.2018.30).