4.2. Rechtliches Hinsichtlich der Beendigung eines Darlehensvertrages sind die Parteien frei, innerhalb der Schranken der Vertragsfreiheit eine Regelung zu treffen. Wurde ein zeitlich befristetes Darlehen mit bestimmtem Rückzahlungstermin vereinbart, liegt darin eine Verfalltagsabrede begründet und der Vertrag endet durch Zeitablauf, ohne dass eine Kündigung notwendig wäre.45