Für den Abschluss eines Darlehensvertrags am 27. Juli 2017 spricht, dass die Beklagte in ihrem Schreiben vom 10. Januar 2018 (Replik S. 4, KB 7) selber ausführt, die ausbezahlte Summe von Fr. 318'000.00 sei als Zwischenfinanzierung angedacht gewesen, bis der entsprechende Betrag von der E. AG eingefordert würde. Ferner bittet die Beklagte den Adressaten Dr. F. um Geduld, um die Angelegenheit fertig lösen zu können.