3.3. Kenntnis des auf der Gutschriftsanzeige vermerkten Zahlungsgrunds "Darlehen für höchstens 3 Monate" 3.3.1. Rechtliches Nach dem Zugangsprinzip werden Willenserklärungen mit ihrem Zugang, d.h. mit ihrem Eintreffen beim Adressaten wirksam. Nach diesem Grundsatz geht eine Willenserklärung in Briefform dem Empfänger zu, sobald sie in seinen Machtbereich gelangt.