hätte zumindest bei pflichtgemässer Sorgfalt vom Auftreten von M.S. wissen müssen, wenn sie es nicht sogar ganz genau wusste. Damit hat sie den Anschein geschaffen, dass M.S. für den am 27. Juli 2016 abgeschlossenen Vertrag und die damit verbundenen Angelegenheiten vertretungsberechtigt war.