sammenhang wird häufig auch von einer Duldungs- oder Anscheinsvollmacht gesprochen.32 Als Duldungsvollmacht wird jener Fall umschrieben, in welchem dem Vertretenen der Wille zur Vollmachterteilung fehlt, er aber davon Kenntnis hat, dass ein anderer als sein Vertreter auftritt und dagegen nicht einschreitet. Bei der Anscheinsvollmacht hat der Vertretene weder Wille zur Vollmachterteilung noch Kenntnis vom Auftreten eines anderen als seinem Vertreter.